Hörgeräte

Die Grundvoraussetzung für die Verordnung eines Hörgerätes ist, dass vor der Hörgeräteanpassung behandlungsbedürftige Ohrerkrankungen ausgeschlossen werden und der äußere Gehörgang von Ohrenschmalz unter dem Ohrmikroskop gereinigt wird.

Finden sich bei der Untersuchung Ohrerkrankungen, müssen diese behandelt werden und vor der Verordnung eines Hörgerätes ausgeheilt sein. Sofern der äußere Gehörgang mit Ohrenschmalz verlegt wird, muss dieser vollständig gereinigt werden, um bei der Prüfung ihres Hörvermögens und ihres Sprachverständnisses keine falschen Messergebnisse zu erhalten.

Liegen keine Ohrerkrankungen vor und ist der äußere Gehörgang frei von Ohrenschmalz, so führen wir die Prüfung ihres Hörvermögens und Sprachverständnisses durch. Ihr Hörvermögen wird nach Durchführung eines Tonaudiogramms und das Sprachverständnis nach Durchführung eines Sprachaudiogramms beurteilt. Danach können wir ihnen mitteilen, welche Form und welche Schwere der Hörstörung bei ihnen vorliegt und wie diese zu behandeln ist.

Sollte nach Auswertung der Tests eine Altersschwerhörigkeit vorliegen, beraten wir Sie ausführlich und teilen ihnen mit, ob die heutigen modernen Hörgeräte ihnen eine Hilfe bieten und hierdurch eine Verbesserung ihres Sprachverständnisses erreicht werden kann.